Vierter Jahresbericht der Ombudsfrau für Schülervertretungen in Hamburg

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vierter Jahresbericht der Ombudsfrau
für Schülervertretungen
in Hamburg

 

 

 

März 2002 bis März 2003

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   

Der vierte Jahresbericht der Ombudsfrau schließt die zweite Amtsperiode ab. Er dokumentiert die Beratungs- und Konfliktthemen aus der Sicht der Schülervertreterinnen und Schülervertreter, informiert über Anlässe für die Beratung und Vermittlung sowie deren Ergebnisse.

Namen werden – wie in den vorangegangenen Jahresberichten – nicht genannt, da für die vertrauensvolle Zusammenarbeit die Wahrung der Anonymität geboten ist.

"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei" – diese Aussage fasst auch weiterhin das schwierige Wechselverhältnis von subjektiv erlebter Macht und Abhängigkeiten im Schulalltag als Ursache von Konflikten zusammen, mit denen sich etliche Schülervertretungen im Berichtszeitraum konfrontiert sahen.

Lehrkräfte äußerten sich wie bereits in den Vorjahren kritisch über den Mitgestaltungsanspruch von Schülerinnen und Schülern und stellten fest, dass der Schullalltag Beteiligungsprozessen nicht im erforderlichen Umfang Raum lasse.

Die Konfliktparteien sind auch im zurückliegenden Jahr Klassensprecherinnen und Klassensprecher bzw. Schulsprecherteams auf der einen Seite und Fach- bzw. Klassenlehrkräfte sowie Schulleitungen überwiegend aus der Sekundarstufe I (49 von 70 Anfragen) auf der anderen Seite.

Auftrag

Die Ombudsfrau wurde auf Initiative der ehemaligen Senatorin Rosemarie Raab und der SchülerInnenkammer Hamburg vom Landesschulrat eingesetzt.

Der ehrenamtliche Beratungs- und Vermittlungsauftrag der Ombudsfrau umfasst alle Angelegenheiten, die die schulgesetzlich verankerten Mitwirkungsrechte der Schülervertretung in der Klasse, im Schülerrat, in der Schulkonferenz, für Schulsprecherinnen und Schulsprecher bzw. Schulsprecherteams, im Kreisschülerrat und in der Landesschülervertretung betreffen.

Die Ombudsfrau ist Beschwerdestelle für Schülervertreterinnen und Schülervertreter, die ein mit ihrem Amt verbundenes Recht verletzt oder missachtet sehen. Sie kann bei aktuellen Konflikten als Vermittlerin eingeschaltet werden. Dabei ist sie verpflichtet, den Grundsatz der Vertraulichkeit zu beachten und zu wahren.

Der Vermittlungsauftrag der Ombudsfrau umfasst das Angebot für Schülervertretungen, mit Unterstützung einer nicht zur Schule gehörenden, nicht in die Hierarchie eingebundenen und insoweit neutralen Vertrauensperson einen Konflikt zu bearbeiten. Es gilt, die verschiedenen Sichtweisen, Standpunkte und (Rechts-)Auffassungen bzw. Auslegungen und Interessen zu erkennen, zu benennen und im Gespräch Wege zur Lösung des jeweiligen Konflikts aufzuzeigen.

Ziel ist es dabei, dass die Schülerinnen und Schüler eigenverantwortlich Handlungsschritte entwickeln und umsetzen. Die Stärkung der Eigenverantwortung bei der Lösung der Konflikte und eine konkrete Vorbereitung auf Gesprächssituationen sind bei der Beratung die zentralen Anliegen.

Wenn die Schülervertretungen einen Konflikt mit Unterstützung der Lehrerinnen bzw. Lehrer, der Verbindungslehrkraft und/oder der Schulleitung nicht lösen können, bietet sich die Ombudsfrau als direkte Vermittlerin – auch vor Ort – an.

 

Das Berichtsjahr in Zahlen

In dem Zeitraum März 2002 bis März 2003 gab es 70 Anfragen von Schülervertreterinnen und Schülervertretern:
1 aus einer Sonderschule
5 aus Haupt- und Realschulen,
17 aus Gesamtschulen,
26 aus Gymnasien (Sekundarstufe I),
18 aus den gymnasialen Oberstufen,
3 aus beruflichen Schulen.

Mit einer Ausnahme wurden alle Konflikte nach telefonischer bzw. persönlicher Beratung und per E-Mail durch die Ombudsfrau von den Schülervertretungen eigenständig bearbeitet. Bei der Anzahl der Anfragen ist zu berücksichtigen, dass häufig hinter einer Anfrage Schülerinnen und Schüler einer ganzen Klasse bzw. einer gesamten Schulstufe oder Schule stehen. Es war in diesem Jahr nur einmal erforderlich, als Vermittlerin vor Ort tätig zu werden und die Konfliktparteien zusammenzuführen. In einem weiteren Fall wurde die Schulaufsicht eingeschaltet, die eine korrigierende Entscheidung herbeiführte. Auffällig war, dass sich vermehrt Schülervertreterinnen und Schülervertreter mit einem Migrationshintergrund haben beraten lassen.

Die Initiativen gingen mit einer Ausnahme ausschließlich von den Schülervertretungen aus, ohne dass die Schulleitung bzw. die Lehrerin oder der Lehrer vom Kontakt zur Ombudsfrau erfuhren. Dieser Weg erwies sich wiederum als hilfreich, weil dadurch Rechtfertigungen gegenüber Dritten vermieden werden konnten.

In 18 Fällen haben die beteiligten Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern den erfolgreichen Lösungsprozess des Konflikts der Ombudsfrau zurückgemeldet und über persönliche Erfahrungen berichtet.

In 23 Fällen zogen sich während der begleitenden Beratung die Schülervertretungen resigniert aus dem Konflikt zurück, weil sie keine Möglichkeit einer Lösung sahen und Nachteile bei der Benotung ihrer Leistungen befürchteten. Bedauerlicherweise konnten nicht so oft wie in den Vorjahren das Selbstvertrauen der Schülervertretungen durch Informationen über die Rechtslage gestärkt und gemeinsam Lösungswege entwickelt werden.

In 9 Fällen schien der Rückzug aus der Funktion der Schülervertretung die einzige Möglichkeit, um sich dem Druck durch die Mitschülerinnen und Mitschüler, die Lehrkräfte oder die Schulleitung entziehen zu können.

In 4 Fällen wurden Konflikte zwischen Lehrkräften mit Schülerinnen und Schülern aus anderen Kulturen behandelt.

In 7 Fällen meldeten Schülerinnen und Schüler positiv zurück, dass ihnen bei einem Konflikt in der Schule von Lehrkräften bzw. der Schulleitung angeboten worden sei, die Probleme hier und jetzt zu lösen und es der Vermittlung durch die Ombudsfrau nicht bedürfe.

In 27 Fällen haben sich Schülervertretungen über E-Mail beraten lassen, ohne einen persönlichen Kontakt mit der Ombudsfrau zu suchen.

In 8 Fällen haben Eltern für ihre Kinder den Kontakt zur Ombudsfrau hergestellt.

Zweimal wurde die Ombudsfrau an einer schulinternen Fortbildung für Klassensprecherinnen und Klassensprecher beteiligt, einmal wurde sie in den Gemeinschaftskundeunterricht eingeladen, um die Arbeit der Ombudsfrau vorzustellen und den Begriff "Mut" zu behandeln.

 

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Auf einer Plenumssitzung der SchülerInnenkammer Hamburg wurde die Arbeit der Ombudsfrau vorgestellt, es wurden Erfahrungen hinsichtlich der Einhaltung der Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler ausgetauscht und reflektiert. Die SchülerInnenkammer Hamburg und die Ombudsfrau haben bei regelmäßigen Treffen Grundsätze und aktuelle Fragen zur Schülervertretung besprochen.

Die Bundesschülervertretung befürwortete in einem Beschluss, die Ombudsfunktion in anderen Bundesländern anzustreben.

Die Elternkammer Hamburg stellte in ihrer Stellungnahme zum dritten Jahresbericht fest, dass die bereits in den Vorjahren beanstandeten mangelnden Kenntnisse von Lehrkräften über die Beteiligungsrechte der Schülervertretungen ebenso wie die der Elternvertretungen Ursache zahlreicher Konflikte sind und ihnen die im Bericht genannten Beispiele durchaus geläufig seien.

Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer einzelner Schulen sowie Klassenlehrkräfte informierten sich über die Arbeit der Ombudsfrau und über Möglichkeiten zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei ihrer Arbeit in der Schülervertretung.

Wiederholt haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bildungsministerien und Institutionen der Lehrerbildung aus insgesamt sechs Bundesländern in dem Berichtszeitraum über die Aufgaben, die Arbeitsbedingungen und den Arbeitsumfang der Ombudsfrau informiert mit dem Hinweis, Vergleichbares bei sich einrichten zu wollen. Die Ombudsfrau nahm an einer zentralen Fortbildungsveranstaltung für Verbindungslehrkräfte in Rheinland-Pfalz teil und thematisierte unterschiedliche Tätigkeitsbereiche und Arbeitsbedingungen einer Ombudsperson in einem Flächenstaat bzw. Stadtstaat.

Konfliktthemen

Sekundarstufen I und II:

In der Klasse:

  • Die im Hamburgischen Schulgesetz festgeschriebene Stimmberechtigung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher bei Entscheidungen in der Klas-senkonferenz wurde von Lehrkräften nicht ernst genommen und als für sie nicht zumutbar bewertet. (zweimal)


  • In der Klassenkonferenz wurde den Klassensprecherinnen und Klassensprechern keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Durch das Auftreten der Lehrkräfte fühlten sie sich nicht ernst genommen und eingeschüchtert. (dreimal)


  • Klassensprecherinnen und Klassensprecher wurden zu den Klassenkonferenzen nicht oder so kurzfristig eingeladen, dass eine Teilnahme bzw. eine thematische Vorbereitung nicht möglich war. (sechsmal)


  • Klassensprecherinnen und Klassensprecher stießen bei Fachlehrkräften auf Unverständnis für ihre Arbeit und fühlten sich bei der Ausübung ihrer Funktion behindert. (viermal)


  • Eine Klassensprecherin und ein Klassensprecher erhielten den Auftrag, Regelverstöße (Schummeln und Ruhestörung) von Mitschülerinnen und Mitschülern während eines Arbeitsauftrages zu melden; dies empfanden sie als Aufforderung zum Denunzieren. (zweimal)

 
  • Ein stellvertretender Klassensprecher einer 5. Klasse wurde beauftragt, einen Mitschüler zur Ordnung zu rufen. Die Situation eskalierte mit der Konsequenz eines formellen schriftlichen Verweises für den stellvertretenden Klassensprecher.


  • Klassensprecherinnen hatten den Auftrag abgelehnt, für die Organisation und Durchführung der Reinigung des Klassenraums verantwortlich zu sein.


  • Klassen- und Fachlehrkräfte akzeptierten bei einem Konflikt in der Klasse nicht das Vertretungsmandat des Klassensprecherteams. Sie waren nur bereit, die Beschwerden zum Unterricht und zur Person mit den jeweils betroffenen Schülerinnen und Schülern zu besprechen. (dreimal)


  • Zensuren gingen verloren oder Klassenarbeiten wurden erst nach einem halben Jahr bzw. am Ende des Schuljahres, nach der abschließenden Zeugniskonferenz, zurückgegeben. (viermal)


  • Von Klassensprecherinnen und Klassensprechern vorgetragene Vorschläge zur Lösung eines Konflikts in der Klasse wurden von Klassen- und Fachlehrkräften vor den Mitschülerinnen und Mitschülern lächerlich gemacht. (neunmal)


  • Die Aufgabenstellungen bei einer Klausur entsprachen nur bedingt den Inhalten, die im Unterricht behandelt worden waren. Die Fachlehrkraft und die Schulleitung waren nicht bereit, auf diesen Umstand einzugehen. (fünfmal)


  • Bei einer Klassensprecherin und einem Klassensprecher entstand der Eindruck, dass ihnen wegen ihrer arabischen Herkunft Befangenheit und mangelnde Urteilskraft bei der Bewertung eines Konfliktes unterstellt wurden. Sie empfanden dieses als ethnische Diskriminierung. (zweimal)


  • Ein Klassensprecher nichtdeutscher Herkunft wurde beim Vortragen eines Anliegens der Schülerinnen und Schüler aufgrund seiner Ausdrucksweise von einem Fachlehrer vor der Klasse lächerlich gemacht.


  • Ungeachtet eines islamischen Feiertages wurde ein Termin für eine Klassenarbeit festgelegt und die Befreiung vom Unterricht verweigert.


  • Klassensprecherinnen und Klassensprecher wurden von Mitschülerinnen und Mitschülern als Vertrauenspersonen gebeten, in einem Konflikt oder bei der Zensurengebung zu vermitteln. Die Fach- bzw. Klassenlehrkräfte haben deren Teilnahme be- bzw. verhindert, indem sie kurzfristige Gesprächstermine ansetzten, die nicht einzuhalten waren. (zweimal)


  • Kritik am Fachunterricht, die Klassensprecherinnen und Klassensprecher im Auftrag ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler ansprachen, wurde nicht ernst genommen, beachtet bzw. ohne Prüfung in der Klassenkonferenz als "Unterstellung" bzw. "Lüge" abgetan. Vorschläge zur Verbesserung wurden abgewiesen. (siebenmal)

Im Schülerrat:

  • Termine von frist- und ordnungsgemäß einberufenen Schülerratssitzungen wurden von Lehrkräften bei der Planung von Klassenarbeiten bzw. Klausuren nicht berücksichtigt. Konsequenzen: Ausschluss von den Vorbereitungen der Klassenarbeiten und Klausuren, herabwürdigende Äußerungen. (sechsmal)


  • Schulsprecherteams  sahen sich  durch die  Schullei-tung  in  ihrem  demokratischen   Gestaltungsrecht   be-

   

 

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behindert, weil Wortmeldungen auf Schulkonferenzen nicht berücksichtigt bzw. Beschlüsse im Nachhinein für ungültig erklärt wurden. (zweimal)

  • Die im "Schulrecht Hamburg" unter Nr. 1.2.6 festgelegten technischen Hilfeleistungen zur Unterstützung der Arbeit des Schülerrats wurden durch Lehrkräfte, Schulsekretärinnen oder Schulleitungen verweigert oder es wurden zeitliche Vorgaben zur Nutzung des Kopierers, des Fax-Gerätes, der Schul-PCs oder des Internets festgelegt, die vom Schülerrat wegen des Unterrichts oder zu kurzer Pausen nicht eingehalten werden konnten. (dreimal)


  • Die Post an den Schülerrat wurde von der Schulleitung oder dem Sekretariat geöffnet und zum Teil unvollständig an den Schülerrat weitergeleitet. (zweimal)


  • Auf den Antrag eines Schülerrats bei "Jugend im Parlament" wurde von Politikerinnen und Politikern trotz mehrfacher Zusage nicht reagiert.

Berufliche Schulen:

  • Von Schülerinnen und Schülern entwickelte und von den Klassensprecherinnen und Klassensprechern vorgetragene Vorschläge zur Ergänzung des Unterrichts wurden von den Fachlehrkräften ignoriert.


  • Die Aufgabenstellungen bei einer Klausur entsprachen nur bedingt den Inhalten, die im Unterricht behandelt worden waren. Die Fachlehrkraft und die Schulleitung waren nicht bereit, auf diesen Umstand einzugehen. (zweimal)

Rückmeldungen von
Schülerinnen und Schülern

Wie in den Vorjahren ist festzustellen, dass ein großer Teil der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, der Schulleitungen sowie der Verbindungslehrkräfte die Schülervertretungen bei ihrer Arbeit unterstützen. Schülervertreterinnen und Schülervertreter beanstandeten jedoch, dass die häufigste Ursache für Konflikte mangelhafte Kenntnisse von Lehrkräften über die Beteiligungsrechte nach dem Hamburgischen Schulgesetz seien mit der Konsequenz, dass die Schülervertretungen in ihrem Engagement verunsichert bzw. behindert würden. Das Zusammenhalten von Lehrkräften und Schulleitungen untereinander erschwerte aus Sicht der Schülerinnen und Schüler auch in diesem Jahr zügige Konfliktlösungen.

Außerdem wurde von Schülerinnen und Schülern kritisiert, dass von ihnen die strikte Einhaltung von Regeln eingefordert und bei Missachtung mit Ordnungsmaßnahmen reagiert worden sei, jedoch die Lehrkräfte sich über geltendes Recht, insbesondere über die Mitwirkungsrechte, konsequenzenlos hinwegsetzen konnten.

In Beratungsgesprächen äußerten die Schülerinnen und Schüler wiederholt ihre Angst, gegen Entscheidungen der Lehrerinnen und Lehrer vorzugehen, weil sie sich nicht zutrauten, dem Druck standhalten zu können, und dass sie wegen ihres Engagements und ihrer Solidarität mit anderen Nachteile in Kauf nehmen müssten. Wiederholt entstand bei den Schülerinnen und Schülern der Eindruck einer mangelnden Bereitschaft der Lehrkräfte, Konsens in Konfliktsituationen erzielen zu wollen.

 

Fazit

Nach vier Jahren Beratungstätigkeit der Ombudsfrau lassen sich folgende Trends beobachten:

Die Schülerinnen und Schüler zeigten auch in diesem Jahr wieder eine große Bereitschaft, eigenständig Konflikte mit Lehrkräften bzw. mit den Schulleitungen zu lösen und als Vermittlerin bzw. Vermittler aufzutreten.

Der Rückzug von Schülervertretungen aus einem Konflikt ohne eine Lösung ist in den ersten beiden Jahren nur vereinzelt aufgetreten, im dritten Jahr berührte es bereits ca. 1/5, im Berichtsjahr ca. 1/3 der ratsuchenden Schülerinnen und Schüler. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage nach der Rolle der Verbindungslehrkräfte an den Schulen. Sie sollen einerseits als Partner der Schülerinnen und Schüler vermittelnd tätig werden, andererseits unterliegen sie einem Loyalitätsgebot gegenüber ihren Kolleginnen und Kollegen. Hier scheint bedenkenswert, Aufgaben und Funktion der Verbindungslehrkräfte zu konkretisieren und abzusichern.

Kontinuierlich zugenommen haben in den zurückliegenden Jahren Beratungen zu Klassenkonferenzen. Dies kann durchaus als ein Hinweis darauf gewertet werden, dass dieses Mitwirkungsgremium zunehmend als ein Ort zur Klärung offener Fragen und zur Lösung klassenbezogener Konflikte genutzt wird. In diesem Falle spräche die Zunahme von Konflikten den gestiegenen Erwartungen an Mitgestaltungsmöglichkeiten. Hier kommt es darauf an, das Spannungsverhältnis produktiv zu nutzen. Schroffe Zurückweisungen von Ansprüchen bergen die Gefahr eines resignierten Rückzugs der Schülerinnen und Schüler.

Die Schülervertretungen hatten bisweilen den Eindruck, dass die Grundsätze von Achtung und Toleranz gegenüber anderen Menschen zur Gestaltung und Mitwirkung einer der Humanität verpflichteten demokratischen Gesellschaft sowie die des friedlichen Zusammenlebens der Kulturen (Hamburgisches Schulgesetz § 2, Abs. 1) von einzelnen Lehrkräften missachtet würden. Von Schülerinnen und Schülern wurde beobachtet, dass die Haltung der Lehrkräfte in Konfliktsituationen von ihrer persönlichen Teamfähigkeit, ihren Toleranzgrenzen sowie vom individuellen Menschenbild abhängig wären. Gestaltete sich der Konflikt so, dass die Ursache auf mangelnder gegenseitiger Achtung basierte, so fühlten sich die betroffenen Schülervertretungen als "Unterlegene ohne Chance" und der Macht der Lehrkräfte ausgesetzt. In zugespitzten Situationen, in denen Lehrkräfte aus Sicht der beteiligten Schülerinnen und Schüler ihre Machtposition missbrauchten, kam die Frage auf, ob bei Konflikten in der Schule ein gemeinsamer Gestaltungsraum bejaht würde und den im Schulgesetz festgelegten Mitwirkungsrechten überhaupt entsprochen werden könne.

Als Durchbruch ist zu verbuchen, dass im Berichtsjahr weitaus weniger Konflikte wegen der Verletzung des Postgeheimnisses sowie der Vorenthaltung technischer Hilfeleistung aufgetreten sind.

 

März 2003

 

Kontaktadresse: Barbara Beutner, SchulInformationsZentrum, Hamburger Straße 35, 22083 Hamburg
Telefon: (040) 4 28 63 – 28 97, FAX: (040) 4 28 63 – 40 35,
eMail:
ombudsfrau[at]bbs.hamburg.de, Internet: www.hamburg.de Schnellsuche: Ombudsfrau

 

 

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