Elterngeld

 

Elterngeld

Am 1. Januar 2007 führte die Bundesregierung das Elterngeld ein. Es gilt für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihres Kindes beruflich aussetzen oder ihre Tätigkeit einschränken.

67% des Nettogehaltes, das in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt im Durchschnitt verdient wurde, wird in dieser Zeit gezahlt. Der Höchstbetrag liegt jedoch bei 1800 € monatlich. Nicht Erwerbstätige erhalten einen Mindestbetrag von 300 €.

14 Monate wird das Elterngeld gezahlt – allerdings müssen sich die Partner die Auszeit teilen. Ein Elternteil darf maximal zwölf Monate aussetzen. Die Väter bleiben meist für die beiden „Bonusmonate“ zu Hause und kümmern sich um den Nachwuchs. Wollen beide Eltern gleichzeitig weniger arbeiten, können sie die Leistung für je sieben Monate bekommen.

Infos unter www.elterngeld.net

Hamburger Abendblatt, 30.8.10, Seite 7

 

 

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