Hamburg, den 20.05.03

PRESSEERKLÄRUNG zur öffentlichen Anhörung des Schulausschusses zur Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes

Der TOP 1 sieht vor:

      1. Öffentliche Anhörung gemäß § 59 Abs.1 GO und unter
      2. Abschließende Beratung ( und ggfs. Abstimmung vorliegender Petita )

Der ELTERNVEREIN HAMBURG e.V. begrüßt die Möglichkeit für Hamburger Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer in einer Schulausschusssitzung zu den einzelnen Aspekten der vorliegenden Novellierung des Hamburgischen Schulgesetzes Stellung nehmen zu können. ( TOP 1/1 )

Wir müssen aber leider mit Blick auf TOP 1/2 feststellen, dass die öffentliche Anhörung seitens der Regierungsparteien offenbar als eine bloße Farce angesehen wird. Es wird nicht der vorgesehene parlamentarische Weg gewählt, nämlich die Anhörung auf Grund des Protokolls in einer darauffolgenden Sitzung des Schulausschusses zu würdigen, um dann erst unter Berücksichtigung neuer Aspekte zu einer endgültigen Beschlussfassung zu gelangen!

Nein, ganz augenscheinlich erwarten die Ausschussmitglieder der Regierungskoalition im Rahmen dieser öffentlichen Anhörung von Hamburgs Bürgerinnen und Bürgern keine sach- und fachkompetenten Stellungnahmen, die möglicherweise noch Einfluss nehmen könnten auf die Willensbildung einzelner Bürgerschaftsabgeordneter im Schulausschuss!
Welch eine Verhöhnung der öffentlichen Meinung!

Der ELTERNVEREIN HAMBURG e.V. fordert den Vorsitzenden des Schulausschusses auf, die Hamburger Bürgerinnen und Bürger ernst zu nehmen und sich an den üblichen parlamentarischen Ablauf eines solchen Verfahrens zu halten.

Sollte sich der Ausschuss in seiner Mehrheit der Regierungsparteien dennoch dazu entschließen, die Öffentlichkeit in ihrer Willensbekundung zu düpieren, sieht der ELTERNVEREIN HAMBURG e. V. ein weiteres Mal die demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Frage gestellt und den Frieden in dieser Stadt gefährdet!

Sabine Boeddinghaus
Karen Medrow-Struß

 

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